Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf an Gewerbliche Kunden (AGB)

Stand 25.05.2018

Allgemeines – Geltungsbereich

Gegenstand der AGBs

Die nachfolgenden Bedingungen gelten nur sofern der Kunde bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit DTG in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, also als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt. Etwaige Rechtsverhältnisse von DTG zu Verbrauchern (§ 13 BGB) bestimmen sich ausschließlich nach den AGBs für private Endkunden und den gesetzlichen Bestimmungen.

Vertragsabschluß

Unsere Lieferungen, Leistungen, und Angebote erfol­gen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedin­gungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Ge­schäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung bzw. mit seiner Gebotsabgabe (bei Internet-Auktionen) ausdrücklich an. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

Hinweisen des Kun­den auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit wi­dersprochen. Nebenabreden, Änderungen und Er­gänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich be­stätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die Angebote von DTG sind freibleibend und stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung und Verfügbarkeit der Ware, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Lieferunmöglichkeit oder Nichteinhaltung von Lieferterminen wegen gänzlicher oder teilweiser Nichtverfügbarkeit der Ware berechtigt den Kunden nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, jedoch mindestens vierzehntägigen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

Preise, Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich Netto zuzüglich Fracht, Verpackung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich zu entrichten hat. Es gelten die aktuellen Preislisten bzw. bei Webshopbestellungen die im Shop ausgestellten Preise (Tippfehler vorbehalten). Mit der Änderung der Preislisten verlieren ältere Preise ihre Gültigkeit. Aufträge, die nicht zu festen Preisen vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung geltenden Listenpreisen berechnet. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Wir behalten uns sich das Recht vor, einzelne Zahlungsmöglichkeiten bei Kunden auszuschließen, sofern aus früheren Bestellungen mit diesem Kunden negative Erfahrungen mit der Zahlungsmethode gemacht wurden.

Unsere Forderungen sind sofort fällig. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung in Zahlungsverzug (§ 286 BGB) wenn er unsere Forderung nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach vollständiger Lieferung oder Leistung bezahlt. Der Kunde hat uns mit Verzugseintritt die Kosten der Beitreibung unserer Forderung zu ersetzen sowie die Zinsen gem. § 247 BGB. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen, wir behalten sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

Ist zur Herbeiführung der Fälligkeit unserer Forderungen eine Abnahme zu erklären, so kommt unser Kunde abweichend vom vorstehenden Satz ohne Mahnung in Verzug, wenn er unsere Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme bezahlt. Von uns erbrachte Werkleistungen gelten spätestens mit Inbenutzungnahme als abgenommen. Abnahme liegt auch vor, wenn wir dem Kunden Fertigstellung melden und er nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen Einwendungen gegen die Abnahmewirkung der Fertigstellungsmitteilung erhebt. Wir haben auch dann Anspruch auf Abnahme, wenn unsere Leistung mit lediglich untergeordneten und unwesentlichen Mängeln behaftet ist.

Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so werden alle offe­nen Forderungen von uns gegen den Kunden fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenom­men haben. Wir sind in diesem Falle außerdem be­rechtigt, nach angemessener Nachfrist von diesen Forderungen zugrunde liegenden Verträgen zurück­zutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden, sind wir berechtigt 30% des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegen­forderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist. Sollte die Abnahme der Waren durch den Käufer verweigert werden, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Termine

Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie aus­drücklich schriftlich als solche vereinbart haben. Fest vereinbarte Liefer- und Ausführungsfristen beginnen mit dem Tag der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigungen und sind eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernis (z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen etc). Teillieferungen sind zulässig. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein oder ohne unser Wissen vom Hersteller nicht mehr angeboten werden, halten wir uns das Recht vor, den Artikel zu stornieren und den Betrag umgehend zurück zu erstatten.

Versandbedingung

Der Versand der Ware an den Kunden erfolgt nach Möglichkeit innerhalb von zwei Werktagen ab Zahlungseingang. Über etwaige Verzögerungen wird der Kunde von uns unterrichtet. Versandweg und –mittel sind unserer Wahl zu überlassen.

Lieferungen von sperrigen Artikeln erfolgen zu den im Artikeltext genannten Versandpreisen Bundesweit (Festland) FREI HAUS, das bedeutet per LKW bis zur ersten Tür (Erdgeschoß). Eine Lieferung kann auch an weitere Standorte oder Stockwerke erfolgen, hierfür gelten allerdings individuelle Versandpreise die VOR Kauf/Gebotsabgabe mit DTG bzw. mit der Spedition abzuklären sind. Alle anfallenden Mehrkosten werden zum Selbstkostenpreis an den Kunden weitergegeben.

Eigentumsvorbehalt

DTG behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Eigentumsübergang ist der Kunde zu Verfügungen über die Ware nicht berechtigt. Solange DTG noch Eigentümer der Ware ist, hat der Kunde DTG unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an der Ware, gleich welcher Art, geltend machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.

Software

Wir machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsan­leitung grundsätzlich brauchbar ist.

Gewährleistung

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung des Vertragsgegenstandes auf den Auftraggeber über. Der Kunde muss die Sendung bei Ankunft unverzüg­lich auf Transportschäden untersuchen und uns von etwaigen Schäden und Verlusten sofort durch eine Bestandsmeldung des Spediteurs und eine eides­stattliche Versicherung, die vom Kunden unterschrie­ben sein muss, Mitteilung machen. Im Übrigen müssen uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichti­gung durch uns bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Ge­währleistungsansprüche aus.

Sind von mehreren von uns verkauften Waren nur einzelne mangelhaft, so kann der Kunde die ihm zustehenden gesetzlichen Rechte nur in Ansehung der jeweils mangelhaften Waren geltend machen. Dies gilt auch, wenn ein Gesamtpreis für die verkauften Sachen vereinbart wurde oder die Sachen als zusammengehörig verkauft wurden, die mangelhafte Sache jedoch von den übrigen Sachen getrennt werden kann, ohne diese zu beschädigen.

Die von uns wegen eines Mangels unserer Leistung geschuldete Nacherfüllung leisten wir nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache. Verbringt der Käufer unsere Ware nach Ablieferung an einen anderen als den Lieferort oder den Ort, an dem er zur Zeit unserer Leistungserbringung seinen Sitz hatte, sind wir nicht verpflichtet, daraus entstehende Mehrkosten der Nacherfüllung zu tragen. Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache leisten wir Zug um Zug gegen Herausgabe der mangelhaften Sache und Ersatz der vom Kunden gezogenen Nutzungen.

Die von uns zu leistende Nacherfüllung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn wir den jeweiligen Mangel trotz dreier eigenständiger Nacherfüllungsversuche oder innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigen konnten. Eine uns zur Nacherfüllung gesetzte Frist beginnt erst zu laufen, wenn uns vom Kunden hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde. Eine angemessene Frist zur Nacherfüllung im Sinne des vorstehenden Absatzes beträgt mindestens zwei Wochen. Vom Kunden bestimmte kürzere Fristen sind unbeachtlich.

Beruht unsere Mangelhaftung auf der Lieferung einer zu geringen Menge, sind wir berechtigt, Nacherfüllung durch die Nachlieferung der fehlenden Ware zu leisten. Beruht der von uns zu vertretende Mangel auf einem Fehler in einer Montageanleitung, leisten wir Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Monatageanleitung.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, außer es wurden schriftlich andere Fristen vereinbart. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

Ausschluß der Mangelhaftung bei gebrauchten Sachen

>Besteht unsere Leistung in der Lieferung einer gebrauchten Sache, so sind die etwaige mangelabhängige Ansprüche oder Rechte des Kunden ausgeschlossen, sofern wir den Mangel nicht infolge grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Missachtung einer uns obliegenden Pflicht zu vertreten haben. Dies gilt nicht, wenn wir für die gebrauchte Sache eine Garantie abgegeben oder die Mangelfreiheit der gebrauchten Sache versichert haben. Eine Sache gilt als gebraucht, wenn sie vor dem Verkauf an den Kunden bereits bestimmungsgemäß eingesetzt worden ist. Gegenstände, die wir als Vorführgeräte oder Ausstellungsstücke eingesetzt haben, gelten als gebrauchte Sachen im Sinne der vorstehenden Regelung.

Haftung

Dem Kunden steht wegen seiner vorgenannten Rech­te kein Zurückhaltungsrecht bezüglich unserer Forde­rungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen. Schadensansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Folgeschäden, wie z.B. bei Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmög­lichkeit, positiver Forderungsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Feh­lens zugesicherter Eigenschaften, gesetzlich zwin­gend gehaftet wird.

Höhere Gewalt

Für den Fall, dass DTG die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist DTG für die Dauer der Hinderung von der Leistungspflicht befreit. Ist DTG die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitere Rechte stehen dem Kunden in diesem Fall nicht zu.

Sonstiges

Von diesen Bedingungen abweichende oder diese Bedingungen ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden haben keine Gültigkeit. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Firmensitz von DTG. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Landshut. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In anderen Fällen gilt der gesetzliche Gerichtstand.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestim­mungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die un­wirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.